Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.12.2019 - 11 U 118/19 (Kart)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,50714
OLG Frankfurt, 10.12.2019 - 11 U 118/19 (Kart) (https://dejure.org/2019,50714)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.12.2019 - 11 U 118/19 (Kart) (https://dejure.org/2019,50714)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Dezember 2019 - 11 U 118/19 (Kart) (https://dejure.org/2019,50714)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,50714) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 ENWG, § 46 ENWG, § 47 ENWG, § 242 BGB
    Vergabe eines Gaskonzessionsvertrags durch Gemeinde

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Energiekonzessionen: Versorgungssicherheit darf Preis schlagen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sichere Versorgung darf höher gewertet werden als der günstigste Preis! (VPR 2020, 96)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2019 - 11 U 118/19
    Der Bundesgerichtshof habe in der Leitentscheidung "Stromnetz Berkenthin" (Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 112 bei juris) eine Rügeobliegenheit in einem laufenden Konzessionsverfahren nach § 107 GWB a. F. ausdrücklich abgelehnt.

    Genügt die Konzessionsvergabe diesen Anforderungen nicht, liegt eine unbillige Behinderung derjenigen Bewerber vor, deren Chancen auf die Konzession dadurch beeinträchtigt worden sind (BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12 - Stromnetz Berkenthin, Juris Rn. 16).

    Zwar müssen - was von keiner der Beteiligten in Zweifel gezogen wird - die Auswahlkriterien an den Zielen des § 1 EnWG orientiert sein (BGH KZR 66/12 Rn. 46, 47).

    Wie der BGH in seiner Leitentscheidung KZR 66/12 weiter festgestellt hat, vereint das energiewirtschaftsrechtliche Ziel einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas jedoch mehrere Einzelziele, die unterschiedlicher Konkretisierung, Gewichtung und Abwägung durch die Gemeinde zugänglich sind (aaO. Rn. 49).

    In der maßgeblichen "Berkenthin" - Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde untersucht, inwieweit es die Planungshoheit der Gemeinde und ihr Recht zur Konkretisierung der energiewirtschaftlichen Ziele des Netzbetriebs rechtfertigen können, bei der Auswahl des Netzbetreibers auch gemeindliche Einflussmöglichkeiten auf betriebliche Entscheidungen und deren Umfang zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12, Rn. 51 bei juris).

    Eine unbillige Behinderung durch ein fehlerhaftes Auswahlverfahren ist jedenfalls dann zu verneinen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass sich die Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens nicht auf dessen Ergebnis ausgewirkt haben kann, weil derselbe Bewerber die Konzession auf jeden Fall auch ohne den Verfahrensfehler erhalten hätte (BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12 juris Rn. 99 "Stromnetz Berkenthin; Senat, Beschluss vom 9.3.2015, 11 W 47/14, juris Rn. 28; Senat, Beschluss vom 3.11.2017, 11 U 51/17, juris Rn 126; OLG Stuttgart, Urteil vom 5.1.2017, 2 U 66/16, juris Rn. 86 ff).

  • OLG Frankfurt, 03.11.2017 - 11 U 51/17

    Konzessionsvergabe zum Betrieb eines Energieversorgungsnetzes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2019 - 11 U 118/19
    Entsprechend habe auch der jetzt erkennende Senat in mehreren Entscheidungen zu Ausschreibungsverfahren, die wie das hiesige vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten vom 27.1.2017 eingeleitet worden waren, ein Rügeregime analog § 47 Abs. 1 und Abs. 2 EnWG n.F. verneint (Senat Beschluss vom 9.3.2015 - 11 W 47/14 (Kart) und Senat Urteil vom 3.11.2017 - 11 U 51/17 (Kart).

    Das könne aus einer Entscheidung des erkennenden Senats abgeleitet werden (Urteil vom 3.11.2017 - 11 U 51/17 (Kart).

    Für das Auswahlverfahren der Gemeinde zur Vergabe der Wegenutzungsrechte für die Gas- oder Stromversorgung sind energiewirtschaftliche und kartellrechtliche Rahmenbedingungen zu beachten, die der erkennende Senat im Urteil vom 3.11.2017 (11 U 51/17) wie folgt zusammengefasst hat:.

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass sogenannte Change-of-control-Klauseln in Konzessionsverträgen mit Energienetzbetreibern grundsätzlich zulässig sind, da dadurch weder gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen wird noch durch sie einzelne Bewerber diskriminiert oder bevorzugt werden und da ein sachliches Interesse der Kommune an einer solchen Regelung besteht (vgl. KG, Urteil vom 25.10.2018, 2 U 18/18, Rn 140 bei juris; Senat, Urteil vom 03.11.2017, 11 U 51/17, Rn. 82 ff. bei juris m. w. N.).

    Eine unbillige Behinderung durch ein fehlerhaftes Auswahlverfahren ist jedenfalls dann zu verneinen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass sich die Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens nicht auf dessen Ergebnis ausgewirkt haben kann, weil derselbe Bewerber die Konzession auf jeden Fall auch ohne den Verfahrensfehler erhalten hätte (BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12 juris Rn. 99 "Stromnetz Berkenthin; Senat, Beschluss vom 9.3.2015, 11 W 47/14, juris Rn. 28; Senat, Beschluss vom 3.11.2017, 11 U 51/17, juris Rn 126; OLG Stuttgart, Urteil vom 5.1.2017, 2 U 66/16, juris Rn. 86 ff).

  • OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 66/16

    Konzessionsvergabeverfahren: Pflichten einer Gemeinde bei der Auswahl eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2019 - 11 U 118/19
    Der bei der Bestimmung der Kriterien bestehende Entscheidungsspielraum der Gemeinde wird erst dort überschritten, wo die Bedeutung eines Kriteriums in der Ausschreibungsgewichtung so grundlegend von dessen Bedeutung nach den energiewirtschaftsrechtlichen Zielsetzungen abweicht, dass daraus eine Verkennung des Kriteriums offenkundig wird, weil von einer angemessenen Bewertung auch im Lichte des Ermessensspielraums nicht mehr ausgegangen werden kann (OLG Stuttgart, Urt. vom 05.01.2017, 2 U 66/16 - juris Rn. 85).

    Eine unbillige Behinderung durch ein fehlerhaftes Auswahlverfahren ist jedenfalls dann zu verneinen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass sich die Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens nicht auf dessen Ergebnis ausgewirkt haben kann, weil derselbe Bewerber die Konzession auf jeden Fall auch ohne den Verfahrensfehler erhalten hätte (BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12 juris Rn. 99 "Stromnetz Berkenthin; Senat, Beschluss vom 9.3.2015, 11 W 47/14, juris Rn. 28; Senat, Beschluss vom 3.11.2017, 11 U 51/17, juris Rn 126; OLG Stuttgart, Urteil vom 5.1.2017, 2 U 66/16, juris Rn. 86 ff).

  • OLG Frankfurt, 09.03.2015 - 11 W 47/14

    Ordnungsgemäße Durchführung des Auswahlverfahrens bei Stromkonzessionsvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2019 - 11 U 118/19
    Entsprechend habe auch der jetzt erkennende Senat in mehreren Entscheidungen zu Ausschreibungsverfahren, die wie das hiesige vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten vom 27.1.2017 eingeleitet worden waren, ein Rügeregime analog § 47 Abs. 1 und Abs. 2 EnWG n.F. verneint (Senat Beschluss vom 9.3.2015 - 11 W 47/14 (Kart) und Senat Urteil vom 3.11.2017 - 11 U 51/17 (Kart).

    Eine unbillige Behinderung durch ein fehlerhaftes Auswahlverfahren ist jedenfalls dann zu verneinen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass sich die Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens nicht auf dessen Ergebnis ausgewirkt haben kann, weil derselbe Bewerber die Konzession auf jeden Fall auch ohne den Verfahrensfehler erhalten hätte (BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12 juris Rn. 99 "Stromnetz Berkenthin; Senat, Beschluss vom 9.3.2015, 11 W 47/14, juris Rn. 28; Senat, Beschluss vom 3.11.2017, 11 U 51/17, juris Rn 126; OLG Stuttgart, Urteil vom 5.1.2017, 2 U 66/16, juris Rn. 86 ff).

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2019 - 11 U 118/19
    Nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs in der oben genannten Entscheidung "Stromnetz Berkenthin" sowie in der ebenfalls am 17.12.2013 ergangenen Entscheidung "Stromnetz Heiligenhafen" (Az: KZR 65/12) muss eine Bewertungsmatrix überwiegend, also zu mehr als 50 % die Ziele des Energiewirtschaftsgesetzes berücksichtigen.
  • KG, 25.10.2018 - 2 U 18/18

    Verfahren über die Erteilung der Konzession für ein kommunales Stromnetz:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2019 - 11 U 118/19
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass sogenannte Change-of-control-Klauseln in Konzessionsverträgen mit Energienetzbetreibern grundsätzlich zulässig sind, da dadurch weder gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen wird noch durch sie einzelne Bewerber diskriminiert oder bevorzugt werden und da ein sachliches Interesse der Kommune an einer solchen Regelung besteht (vgl. KG, Urteil vom 25.10.2018, 2 U 18/18, Rn 140 bei juris; Senat, Urteil vom 03.11.2017, 11 U 51/17, Rn. 82 ff. bei juris m. w. N.).
  • LG Wiesbaden, 10.07.2019 - 12 O 18/19
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2019 - 11 U 118/19
    Die Berufung der Antragstellerin gegen das am 10. Juli 2019 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wiesbaden (Az.: 12 O 18/19) wird zurückgewiesen.
  • OLG Dresden, 27.01.2021 - U 6/20
    Vor dem Hintergrund, dass bei der Konzessionsvergabe als Indikator eines zuverlässigen und damit auch sicheren Betriebs auf den SAIDI-Wert zurückzugreifen ist, der die durchschnittliche dem Netzbetreiber zuzurechnende Versorgungsunterbrechung abbildet (Theobald in: Theobald/Kühling, Energierecht, 107. EL 2020, § 46 EnWG Rn. 140; zur Ermittlung des SAIDI-Wertes Herrmann/Stracke/Westermann in Holznagel/Schütz, AnreizregulierungsR, 2. Aufl. 2019, § 20 ARegV Rn. 20; OLG Stuttgart, Urteil vom 06.06.2019, 2 U 218/18 -, Rn. 131, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2019, 11 U 118/19 (Kart), juris Rn. 76; einschränkend aber zur Vergleichbarkeit bei unterschiedlichen Netzgrößen: OLG Koblenz, Urteil vom 12.09.2019, U 678/19 Kart, juris Rn. 9), fehlt es aber im Auswahlvermerk an einer Auseinandersetzung damit, weshalb trotz des (viel) schlechteren SAIDI-Wertes der Streithelferin dieser 2 Punkte mehr gegebenen werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht